Stellenausschreibung für die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Elbtal
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Stellenausschreibung für die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Elbtal
In der Gemeinde Elbtal, Landkreis Limburg-Weilburg, ist die Stelle des
hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Elbtal hat derzeit 2.531 Einwohner/innen und umfasst 4 Ortsteile.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 09. Juni 2024 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Elbtal für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 23. Juni 2024 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 15. Juli 2024 spätestens jedoch 6 Monate nach der Bürgermeisterwahl.
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.
Wählbar lt. § 39 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 und § 32 Abs. 2 der HGO, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, und § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, dem 01. April 2024 bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 3, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich bzw. diese können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit jedoch so frühzeitig vor Montag, dem 01. April 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
CDU 6 Sitze, SPD 4 Sitze, Bürgerliste Elbtal (BLE) 5 Sitze,
Eine verkürzte Hinweisbekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und gleichzeitige Stellenausschreibung wird am Dienstag, dem 12.03.2024 unter den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Elbtal in der "Nassauischen Neuen Presse" öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Homepage der Gemeinde Elbtal - www.gemeinde-elbtal.de - eingesehen und unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.
65627 Elbtal, den 08.03.2024
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal
gez.: Bäcker, I. Beigeordneter