Verwaltungsportal Hessen
Im Verwaltungsportal Hessen sind Informationen und Verwaltungsleistungen von hessischen Dienststellen in Kommunen, Landkreisen und Kammern zu finden. Darüber hinaus ist das hessische Portal mit einem Portalverbund aus den anderen Bundesländern und dem Bund verknüpft, sodass über die Suche auch bundesweite Verwaltungsleistungen abgerufen werden können.
Über den nachfolgenden Link können Sie das Verwaltungsportal Hessen aufrufen.
Digitales Rathaus
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
- 37,00 € (10 Jahre gültig) - Antragstellende Person ab 24 Jahren
- 22,80 € (6 Jahre gültig) - Antragstellende Person unter 24 Jahren
- 10 € -Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.
Informationen über das Biometrische-Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Das Foto muss die Voraussetzungen zur biometrischen Erkennung erfüllen und somit den Vorgaben der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.
Hier geht es zur Fotomustertafel >
Fingerabdrücke
Mit Ausnahme des Vorläufigen Personalausweises und des vorläufigen Reisepasses werden bei allen Passarten zwei Fingerabdrücke des Antragsstellers meist der rechte und linke Zeigefingeraufgenommen. Zusammen mit dem digitalen Foto werden diese Fingerabdrücke in dem Chip des Passes gespeichert.
Weitere Informationen und allgemeine Fragen
Klicken Sie hier um weitere Informationen über den Personalausweis zu erhalten.
Gebühren
- 70,00 € - Antragstellende Person ab 24 Jahren
- 102,00 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten - Antragstellende Person ab 24 Jahren
- 37,50 € - Antragstellende Person unter 24 Jahren
- 69,50 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten - Antragstellende Person unter 24 Jahren
- 92,00 € ePass 48 Seiten - Antragstellende Person ab 24 Jahren
- 124,00 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten - Antragstellende Person ab 24 Jahren
- 59,50 €ePass 48 Seiten - Antragstellende Person unter 24 Jahren
- 91,50 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten - Antragstellende Person unter 24 Jahren
- 26,00 € Vorläufiger Reisepass (mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr)
Gültigkeit
Reisepässe sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.
Informationen über das Biometrische-Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Das Foto muss die Voraussetzungen zur biometrischen Erkennung erfüllen und somit den Vorgaben der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.
Hier geht es zur Fotomustertafel >
Fingerabdrücke
Mit Ausnahme des Vorläufigen Personalausweises und des vorläufigen Reisepasses werden bei allen Passarten zwei Fingerabdrücke des Antragsstellers meist der rechte und linke Zeigefingeraufgenommen. Zusammen mit dem digitalen Foto werden diese Fingerabdrücke in dem Chip des Passes gespeichert. Weitere
Infos zum Reisepass erhalten Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3
Infos zu Einreisebestimmungen, Visa, etc. erhalten Sie unter: www.auswaertiges-amt.de
Gewerbe-, Melde- & Passwesen
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Einverständniserklärung Reisepass bei Minderjährigen
- Einverständniserklärung Personalausweis bei Minderjährigen
- Beantragung erweiterte Meldebescheinigung
- Beantragung Meldebescheinigung
- Gewerberegisterauskunft
- Beantragung einer Auskunftsperre
- Beantragung Übermittlungssperre
- Reisedokumente für Kinder
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Statuswechsel
- Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
- Gewerbean-, ab- und ummeldung (Einheitlicher Ansprechpartner Hessen)
- Voranmeldung eines Umzuges
- Voranmeldung eines Zuzuges
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbezentralregisterauszug beantragen
Hauptamt
Bauamt
Standesamt
Ordnungsamt
- Mängelmelder
- Anmeldung Verbrennung pflanzlicher Abfälle
- Erlaubniserteilung zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Anmeldung von Wildschäden
- Antrag Marktfestsetzung
- Erlaubnisverfahren für das Halten eines gefährlichen Hundes
- Meldung Angriff durch ein Tier
- Anmeldung Brauchtumsfeuer
- Antrag für ein vorübgehendes Gaststättengewerbe PDF
- Antrag für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe