Verwaltungsportal Hessen

Im Verwaltungsportal Hessen sind Informationen und Verwaltungsleistungen von hessischen Dienststellen in Kommunen, Landkreisen und Kammern zu finden. Darüber hinaus ist das hessische Portal mit einem Portalverbund aus den anderen Bundesländern und dem Bund verknüpft, sodass über die Suche auch bundesweite Verwaltungsleistungen abgerufen werden können.

Über den nachfolgenden Link können Sie das Verwaltungsportal Hessen aufrufen.

https://verwaltungsportal.hessen.de/

Digitales Rathaus

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021

  • 37,00 € (10 Jahre gültig) - Antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 22,80 € (6 Jahre gültig) - Antragstellende Person unter 24 Jahren
  • 10 € -Vorläufiger Personalausweis

Gültigkeit

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.

Informationen über das Biometrische-Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Das Foto muss die Voraussetzungen zur biometrischen Erkennung erfüllen und somit den Vorgaben der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.

Hier geht es zur Fotomustertafel >

Weitere Informationen und allgemeine Fragen

Klicken Sie hier um weitere Informationen über den Personalausweis zu erhalten.

Online-Ausweisfunktion

Klicken Sie hier um den PIN-Rücksetzbrief für die Online-Ausweisfunktion zu bestellen

 

Gebühren

  • 70,00 € - Antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 102,00 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten - Antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 37,50 € - Antragstellende Person unter 24 Jahren
  • 69,50 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 32 Seiten - Antragstellende Person unter 24 Jahren
  • 92,00 € ePass 48 Seiten - Antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 124,00 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten - Antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 59,50 €ePass 48 Seiten - Antragstellende Person unter 24 Jahren
  • 91,50 € ePass Express (innerhalb 72 Stunden), 48 Seiten - Antragstellende Person unter 24 Jahren
  • 26,00 € Vorläufiger Reisepass (mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr)

Gültigkeit

Reisepässe sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.

Informationen über das Biometrische-Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Das Foto muss die Voraussetzungen zur biometrischen Erkennung erfüllen und somit den Vorgaben der Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.

Hier geht es zur Fotomustertafel >

Fingerabdrücke

Mit Ausnahme des Vorläufigen Reisepasses und des Kinderreisepasses werden bei allen Passarten zwei Fingerabdrücke des Antragsstellers meist der rechte und linke Zeigefingeraufgenommen. Zusammen mit dem digitalen Foto werden diese Fingerabdrücke in dem Chip des Passes gespeichert.Weitere

Infos zum Reisepass erhalten Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3

Infos zu Einreisebestimmungen, Visa, etc. erhalten Sie unter: www.auswaertiges-amt.de

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