Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 20. April 2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beschlossen.
Diese Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 (3) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit ab
Mittwoch, dem 26. April 2023,
für die Dauer einer Woche, während den allgemeinen Sprechzeiten, zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Zimmer 2, öffentlich aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass die in der Vorschlagsliste genannten Personen nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Elbtal, den 21. April 2023 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister