Diese Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 (3) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit ab
Mittwoch, dem 23. Mai 2018,
für die Dauer einer Woche, während den allgemeinen Sprechzeiten, zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Zimmer 2, öffentlich aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass die in der Vorschlagsliste genannten Personen nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Elbtal, den 17. Mai 2018 | Der Gemeindevorstand Elbtal gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister |