Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Rattenbekämpfungsaktion 2018

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat die Firma Karl-Heinz Thoma, Schädlingsbekämpfungsmeister, Grüner Weg 6, 65599 Dornburg-Thalheim, mit der alljährlichen Rattenbekämpfungsaktion in allen Ortsteilen der Gemeinde Elbtal beauftragt. Die Bekämpfungsmaßnahmen erstrecken sich auf die gesamte Kanalisation, die gesamten Wasserläufe und die Endläufe der Kanalisation. Die Rattenbekämpfungsaktion wird in der Zeit vom 05.03.2018 bis zum 09.03.2018 durchgeführt.

Es wird gebeten, in der Auslegezeit Kinder und Haustiere so zu beaufsichtigen, dass sie mit den ausgelegten Mitteln nicht in Berührung kommen. Außerdem wird darauf hingewiesen, Küchenabfälle bzw. Essensreste nicht in die Toilettenanlage zu schütten, sondern diese in die entsprechenden Müllgefäße zu geben. Wir weisen darauf hin, dass nach § 1 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18. Mai 1971, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen I S. 111) die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtet sind, wenn Rattenbefall festgestellt wird, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und für die Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu sorgen. Ein durchgreifender Erfolg dieser Rattenbekämpfungsaktion ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn sich möglichst viele Haus- und Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte an dieser Aktion beteiligen. Die Fa. Karl-Heinz Thoma, Tel.: 06431/47 94 432, Mobil: 0177/74 32 884, ist gerne bereit auf Antrag die Bekämpfungsmittel auch auf Privatgrundstücken auszulegen.

Die Kosten hierfür sind bei den Auslegungen des Bekämpfungsmittels von den Haus- und Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten direkt an die Fa. Thoma zu entrichten.

Elbtal, den 20. Februar 2018 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lehnert, Bürgermeister