Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Mikrozensus 2017

Europas größte jährliche Haushaltsbefragung startet wieder in Hessen

Das Hessische Statistische Landesamt teilt mit, dass auch im Jahr 2017 hessenweit etwa 60000 Personen in rund 30000 Haushalten im Rahmen des Mikrozensus befragt werden. Die Befragung erstreckt sich gleichmäßig über das ganze Jahr.

Im  Auftrag  des Hessischen  Statistischen  Landesamts  befragen  über  100  Interviewerinnen  und Interviewer  jeden  Monat  rund  2500  Haushalte. Sie  kündigen  ihren  Besuch  einige  Tage  zuvor durch  ein  Anschreiben  samt  begleitendem  Informationsmaterial  bei  den  Haushalten  an. Die Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis des Hessischen Statistischen Landesamts legitimieren und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Um die Repräsentativität und die Aktualität der Mikrozensusergebnisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für einen Großteil der Fragen Auskunftspflichtvorgegeben. Auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird besonders hingewiesen. Welche Haushalte in die Befragung einbezogen werden, entscheidet ein mathematisches Zufallsverfahren.

Was wird gefragt?

Im  Wesentlichen  werden  im  Mikrozensus  persönliche  Merkmale  wie  Alter,  Familienstand, Staatsangehörigkeit,  schulische  und  berufliche Bildung,  Erwerbstätigkeit,  Arbeitssuche  oder Lebensunterhalt  erhoben.  Auf  Basis  des  neuen  Mikrozensusgesetzes  werden  2017  zudem erstmals Informationen zur Kinderbetreuung und zu der im Haushalt vorwiegendgesprochenen Sprache gestellt. Die gewonnenen Angaben stellen für Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger, eine wichtige Informationsquelle dar.

  • Das   Hessische   Statistische   Landesamt   bittet   alle   Haushalte,   die   Arbeit   der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
  • Den Angaben aller Personen im Haushalt kommt dabei die gleiche Bedeutung zu, egal ob sie  noch  zur  Schule  gehen  odersich  der  Kindererziehung  widmen,  ob  sie  einen  Beruf ausüben oder sich bereits im Ruhestand befinden.

Möglichkeiten zur Auskunftserteilung

Die einfachste und schnellste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview mit den Erhebungsbeauftragten. Die   geschulten   Erhebungsbeauftragten   stehen   bei   der Beantwortung  der  Fragen  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite. Sollte  aus  terminlichen  oder  anderen Gründen   eine   persönliche   Befragung   nicht   möglich   sein,   können   die   Auskünfte nach Rücksprache mit der  bzw.  dem  Erhebungsbeauftragten auch telefonisch  gegeben  werden. Alternativ können die Haushalte einen Papierfragebogen ausfüllen.Alle Angaben werden nach den  gesetzlichen  Bestimmungen  geheim  gehalten  und  dürfen  ausschließlich  für  statistische Zwecke verwendet werden.

Auf unseren Internetseiten unter https://statistik.hessen.de halten wir weitere Informationen zum Mikrozensus bereit. Dort finden sich auch weitere Informationen für teilnehmende Haushalte zum Ablauf der Befragung.

Weitere Auskünfte erteilt:

Hessisches Statistisches Landesamt
Telefon: 0611 / 3802-228
E-Mail:mikrozensus(at)statistik.hessen.de