Der durch den Sonderdienst Revision des Landkreises Limburg-Weilburg geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Elbtal wurde gemäß § 114 (1) der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen und zugleich wurde dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 114 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit
vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024
in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 8, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, öffentlich aus.
Die Bürger haben das Recht, an den oben genannten Tagen während den Dienstzeiten
montags: 08.00 - 12.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie
14.00 - 17.30 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
die Jahresrechnung 2022 und den Erläuterungsbericht einzusehen.
Elbtal, den 18. Dezember 2023 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Bäcker, 1. Beigeordneter