Der durch den Sonderdienst Revision des Landkreises Limburg-Weilburg geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Elbtal wurde gemäß § 114 (1) der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 24. November 2022 beschlossen und zugleich wurde dem Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 114 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit
vom 01. Dezember 2022 bis einschließlich 12. Dezember 2022
in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 8, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, öffentlich aus.
Die Bürger haben das Recht, an den oben genannten Tagen während den Dienstzeiten
montags: 08.00 - 12.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie
13.30 - 17.30 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
die Jahresrechnung 2021 und den Erläuterungsbericht einzusehen.
Elbtal, den 24. November 2022 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister