Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Informationen zum Heizkostenzuschuss

In den letzten Wochen gehen immer wieder Anfragen ein, bei denen es um die Antragsmöglichkeiten für die Energiepreisbremse für Heizöl, Pellets und Flüssiggas geht.

Jetzt gibt es neue Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss.

Sie finden unten eine Übersicht zu den Voraussetzungen für den Antrag und Links zum Land Hessen. Beim Land Hessen wird dann auch spätestens ab 1. Mai 2023 das Online-Formular zu finden sein.

 

Wer erhält den Zuschuss?

  • Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
  • Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden.
  • Die Antragsplattform soll bis zum 1. Mai 2023 online freigeschaltet werden.
  • Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022. Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.
  • Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert mindestens doppelt so hoch sein.
  • Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
  • Ein Rechenbeispiel finden Sie auf https://hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten

Unter dem Reiter „Wie hoch ist die Härtefallhilfe?“

 

Wie geht es weiter?

Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter https://hessen.de/energiepreisbremsen oder unter https://wirtschaft.hessen.de/ zur Verfügung.

Dort wird spätestens ab 1. Mai das Online-Formular zu finden sein.