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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Grabräumung auf den Friedhöfen in Elbtal

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Elbtal steht die Räumung verschiedener Grabstätten an. Die Nutzungsberechtigten zu diesen Gräbern werden gesondert angeschrieben.

Auf dem Friedhof in Heuchelheim befinden sich zwei Gräber, bei denen die Grabräumung ansteht, die Nutzungsberechtigten aber nicht bekannt sind.

Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:

Kornher, Adolf – Urnengrab

Klaus, Hubert – Reihengrab

Auf dem Friedhof in Hangenmeilingen, befindet sich ein Grab, bei denen die Grabräumung ebenfalls ansteht und die Nutzungsberechtigten nicht bekannt sind.

Es handelt sich hier um das folgende Grab:

Droth – Doppelgrab


Deshalb ist die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Elbtal befugt die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.

 

Elbtal, den 02. März 2022                             DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL

                                                                    gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister