Auf den Friedhöfen der Gemeinde Elbtal steht die Räumung verschiedener Grabstätten an. Die Nutzungsberechtigten zu diesen Gräbern werden gesondert angeschrieben.
Auf dem Friedhof in Heuchelheim befinden sich zwei Gräber, bei denen die Grabräumung ansteht, die Nutzungsberechtigten aber nicht bekannt sind.
Es handelt sich hierbei um folgende Gräber:
Kornher, Adolf – Urnengrab
Klaus, Hubert – Reihengrab
Auf dem Friedhof in Hangenmeilingen, befindet sich ein Grab, bei denen die Grabräumung ebenfalls ansteht und die Nutzungsberechtigten nicht bekannt sind.
Es handelt sich hier um das folgende Grab:
Droth – Doppelgrab
Deshalb ist die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Elbtal befugt die Grabstätten abräumen zu lassen. Sofern Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.
Elbtal, den 02. März 2022 DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister