Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom
23. November 2021 bis einschließlich 02. Dezember 2021
in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags: 08.00 - 12.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.00 Uhr, sowie
13.30 - 18.00 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 18. November 2021 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen einzusehen.
Aufgrund der Corona Pandemie wird jedoch eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme empfohlen.
Elbtal, den 18. November 2021 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister