Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Ver-bindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom
17. November 2020 bis einschließlich 27. November 2020
in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags: 08.00 - 12.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.00 Uhr, sowie
13.30 - 18.00 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 12. November 2020 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haus-haltssatzung 2021 mit ihren Anlagen einzusehen.
Aufgrund der Corona Pandemie wird jedoch eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme empfohlen.
Elbtal, den 13. November 2020 Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister