Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom
25. Oktober 2022 bis einschließlich 04. November 2022
in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags: 08.00 - 12.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.00 Uhr, sowie
13.30 - 18.00 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen einzusehen.
Elbtal, den 19. Oktober 2022 Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister