Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen liegt ge­mäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom

25. Oktober 2022 bis einschließlich 04. November 2022

in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten

 

montags:                   08.00 - 12.00 Uhr,                                

dienstags:                 08.00 - 12.00 Uhr, sowie

                                  13.30 - 18.00 Uhr,

donnerstags:            08.00 - 12.00 Uhr und                                  

freitags:                     08.00 - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 vorgelegt.

Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen einzusehen.

 

Elbtal, den 19. Oktober 2022                          Der Gemeindevorstand 

                                                                              der Gemeinde Elbtal

                                                                              gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister