Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushalts-planes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom
14. Oktober 2021 bis einschließlich 26. Oktober 2021
in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten
montags: 08.00 - 12.00 Uhr,
dienstags: 08.00 - 12.00 Uhr, sowie
13.30 - 18.00 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr und
freitags: 08.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 07. Oktober 2021 vorgelegt.
Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen einzusehen.
Elbtal, den 07. Oktober 2021 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister