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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushalts-planes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen liegt ge­mäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom

14. Oktober 2021 bis einschließlich 26. Oktober 2021

in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten

 

montags:                   08.00 - 12.00 Uhr,                               

dienstags:                 08.00 - 12.00 Uhr, sowie

                                  13.30 - 18.00 Uhr,

donnerstags:            08.00 - 12.00 Uhr und                                  

freitags:                     08.00 - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 07. Oktober 2021 vorgelegt.

Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen einzusehen.

 

Elbtal, den 07. Oktober 2021                          Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal

                                                                        gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister