Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal an sieben Tagen in der Zeit vom

02. Mai 201 bis einschließlich 10. Mai 2017

in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während den allgemeinen Dienstzeiten

montags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr
dienstags:  08.00 - 12.00 Uhr sowie 13.30 - 18.00 Uhr,
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie 13.30 - 16.00 Uhr und
freitags:  08.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wurde der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 26. April 2017 vorgelegt.

Die Bürger haben das Recht, in der oben angegebenen Zeit den Entwurf der Haushaltssatzung einzusehen.

Elbtal, den 26. April 2017 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister