Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung

Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der Gemein­devertretung der Gemeinde Elbtal zu einer weiteren Sitzung für

Dienstag, den 01. Februar 2022, 20.00 Uhr,

in das Dorfgemeinschaftshaus Hangenmeilingen, Hauptstraße 11, Elbtal, Ortsteil Hangenmeilingen, eingeladen.

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Fest­stellung der Beschlussfähigkeit (§§ 58 und 52 HGO)
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17. Dezember 2021
  3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
  4. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über den ersten Vorentwurf des Bebauungs­planes „Schulwald“, Ortsteil Heuchelheim
  5. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über den Vorentwurf zum Ausbau der Straßen „Grüner Weg“ und „Beerenwies“ und die Erneuerung des Kanals in den beiden Straßen im Zuge der geplanten Erschließungsmaßnahme
  6. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über die beantragte Änderung des rechtskräf­tigen Bebauungsplanes „Heidenhäuschen“, Ortsteil Hangenmeilingen, für das Grund­stück in der Gemarkung Hangenmeilingen, Flur 17, Flurstück 183, im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
  7. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Januar 2022 auf Überarbeitung der gemeindlichen Stellplatzsatzung
  8. Anfragen der CDU-Fraktion vom 21. Januar 2022 zum Regionalplan

 

Hinweis:

Aufgrund der derzeitigen Lage der Corona-Pandemie und um eine mögliche Covid-19-Ansteckungsgefahr für alle Sitzungsteilnehmer zu minimie­ren, steht im Dorfgemeinschafts­haus nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauerplätzen zur Verfügung.

Ferner wird für die Zuschauer an der Sitzung die sogenannte „2G-Plus-Zugangs-Regelung“ an­gewendet.

Dies bedeutet, dass nur dann Einlass in das Dorfgemeinschaftshaus gewährt werden kann, wenn man nachweislich vollständig geimpft oder genesen ist. Ohne Vorlage dieser Nach­weise kann ein Zutritt zur und eine Teilnahme an der Anliegerversammlung leider nicht ge­währt werden.

Es wird um Beachtung dieser Vorgaben und insbesondere auch um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.

 

Elbtal, den 26. Januar 2022                                        gez.: Thomas Fröhlich, Vorsitzender