Gemäß § 58 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal zu einer weiteren Sitzung für
Donnerstag, den 07. Oktober 2021, 20.00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Hangenmeilingen, Hauptstraße 11, Elbtal, Ortsteil Hangenmeilingen, eingeladen.
TAGESORDNUNG
- Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit (§§ 58 und 52 HGO)
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01. September 2021
- Mitteilungen des Gemeindevorstandes
- Beratung und ggfs. Beschlussfassung über die Erschließung des Neubaugebietes „Schulwald“, Ortsteil Heuchelheim, durch einen Investor
- Beratung und ggfs. Beschlussfassung über
a. die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 sowie § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
und
b. den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 und 3 Hessische Bauordnung (HBO) und § 37 Abs 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) zum Bebauungsplan „In der Bitz, 2. Änderung“, Ortsteil Dorchheim
6. Vorlage des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021
Elbtal, den 29. September 2021 gez.: Thomas Fröhlich, Vorsitzender