Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

„Corona-Soforthilfe“ für Elbtaler Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 12. November 2020 beschlossen, außerplanmäßige Mittel in Höhe von 10.000 Euro für eine sogenannte einmalige „Corona-Soforthilfe“ für Vereine, die im Jahre 2020 aktiv waren, ihren Vereinssitz in der Gemeinde Elbtal haben und beim Amtsgericht im Vereinsregister eingetragen sind, zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Hilfe sollen die diesjährigen Einnahmeeinbußen der Vereine ein wenig abgemildert werden.

Jeder im Jahre 2020 aktive und beim Amtsgericht im Vereinsregister eingetragene Verein mit Sitz in der Gemeinde Elbtal erhält einmalig einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 Euro. Weiterhin werden nach Vorlage des Jahreskassenberichtes mit Stand 31.12.2019 sowie einer Mitgliederliste mit Stichtag 30.06.2020, je Vereinsmitglied einmalig weitere 4,00 Euro gewährt.

Damit diese einmalige Förderung noch im Jahre 2020 bewilligt und auch ausgezahlt werden kann, sind bei der Gemeindeverwaltung Elbtal folgende Unterlagen und Nachweise, möglichst zeitnah einzu¬reichen:

•    Formloser Antrag
•    Jahreskassenbericht mit Stand 31.12.2019
•    Mitgliederliste mit Stichtag 30.06.2020

Ausschlussfrist ist der 31. Dezember 2020. Aus diesem Grund müssen die erforderlichen formlosen Anträge mit den v. g. Unterlagen und Nachweisen bis spätestens 31. Dezember 2020 (Eingang bei der Gemeindeverwaltung) eingereicht worden sein.

Die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Anschrift von einem Ansprechpartner des Vereins wird zwecks kurzfristiger Kontaktaufnahme bei eventuellen Nachfragen empfohlen, sofern diese Angaben nicht aus dem Briefkopf hervorgehen.