Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Beauftragte der Deutschen GigaNetz GmbH starten mit „door to door“ Vertrieb

Seit Montag, dem 22. November 2021 gehen Beauftragte der Deutschen Giga­Netz GmbH in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Elbtal von Haus zu Haus, um die Bürgerinnen und Bürger über die Glasfaserverlegung der Deutschen GigaNetz GmbH zu informieren und auch um auch Vorverträge abzuschließen.

Die Beauftragten der Deutschen GigaNetz sind selbstverständlich in Absprache mit der Gemeinde Elbtal unterwegs und können sich entsprechend ausweisen. Seitens der Gemeinde Elbtal wird ausdrücklich empfohlen, auf jeden Fall die angebotene Beratung in Anspruch zunehmen, denn hierdurch lassen sich sehr viele Missverständ­nisse aufklären, da sehr gut geschulte Mitarbeiter der Deutschen GigaNetz vor Ort unterwegs sind und in den einzelnen Haushalten vorsprechen.

Auch erfolgt dieser Vertriebsweg mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde Elbtal um die erforderliche 40%-Anschlussquote zu erreichen. Mit der beabsichtigten eigen­wirtschaftlichen Glasfaserverlegung durch die Deutsche GigaNetz soll eine weitere Infrastruktur in der Gemeinde Elbtal aufgebaut werden, die mindestens auch für die nächsten 3 Generationen von erheblicher Bedeutung sein wird, auch wenn dies mög­licherweise heute noch nicht von jedem in dieser Form gesehen wird.

Sollte die erforderliche 40%-Anschlussquote nicht erreicht werden, wird auch kein Glasfasernetz in der Gemeinde Elbtal aufgebaut und dann „läuft die Gemeinde dem abfahrenden Zug“ hinterher und wird auf diesen auch über einen sehr langen Zeitraum sicher nicht mehr „aufspringen“ können, so Bürgermeister Joachim Lehnert.

Der Bürgermeister möchte auch einen Bürger zitieren, der zu ihm sagte, dass der „Glasfaseranschluss in einem Wohnhaus heute genauso wichtig sei, wie der Trink­wasserhausanschluss in jedem Wohnhaus“. Weiterhin bedeute dieser Glasfaser­anschluss auch eine erhebliche Wert­steigerung des eigenen Wohnhauses.

Aus diesem Grund geht der Apell der Gemeinde und die eindringliche Bitte des Bürgermeisters an alle Einwohnerinnen und Einwohner sich zumindest sehr ausführ­lich über das Produkt informieren zu lassen und wenn möglich auch den entsprechen­den Vorvertrag zu schließen.