Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Ausscheiden von Mitgliedern aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken von Ersatzpersonen

1.    Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Rainer Wagner, Auf dem Perg 6, 65627 Elbtal,

hat aufgrund seiner am 22. April 2021 erfolgten Wahl zum Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Frau Sarah Wagner, In der Atzelheck 2, 65627 Elbtal,

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt. 

2.    Der aufgrund des Wahlvorschlages der Bürgerliste Elbtal (BLE) am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Joachim Bäcker, Zum Schulwald 6, 65627 Elbtal,

hat aufgrund seiner am 22. April 2021 erfolgten Wahl zum I. Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Elbtal (BLE) 

Frau Dr. Sonja Leischner, Hauptstraße 24, 65627 Elbtal,

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.


Elbtal, den 22. April 2021                                                                                        Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal                                  
                                                                                                                                 gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister