Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Ricardo Rittweger, Neue Straße 3, 65627 Elbtal,
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.
Elbtal, den 08. November 2017 | Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister |