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Aufsplittung der Abwassergebühren im neuen Jahr

Die Abwassergebühren in Elbtal werden umgestellt und ab 01. Januar 2022 in Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aufgeteilt. Diese Aufsplittung wird ebenso eine Umverteilung der anfallenden Kosten notwendig machen.

Nach Ansicht der Rechtsprechung soll die Aufsplittung der Abwassergebühren in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr die Gebührenerhebung realitätsnäher abbilden. Ziel ist es, die Umstellung der Gebührenberechnung in Elbtal bis zum 01.01.2022 abzuschließen.

Bereits im Jahr 2009 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Kommunen verpflichtet, den bis dahin üblichen Frischwassermaßstab durch eine getrennte Berechnung nach Schmutz- und Niederschlagswasser vorzunehmen. Beim Frischwassermaßstab wird unterstellt, dass die Menge des bezogenen Trinkwassers auch als Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage beseitigt wird. Das bedeutet konkret, dass für das bezogene Trinkwasser auch die Abwassergebühr berechnet wird. Bei diesem bisherigen Verfahren blieb jedoch vollkommen unberücksichtigt, dass auch das Niederschlagswasser der bebauten bzw. befestigten Flächen der Grundstücke im Gemeindegebiet Elbtal in die Abwasseranlage mit eingeleitet wurde. Die dafür anfallenden Kosten wurden bisher nicht gesondert ermittelt, weil sie in der pauschalen Gebührenermittlung des Frischwassermaßstabs enthalten waren. Grundstücke, die etwa einen hohen Frischwasserverbrauch im Verhältnis zur versiegelten Fläche hatten, wurden durch dieses Verfahren benachteiligt. 
Dies soll die neue Aufsplittung der Abwassergebühren ab Januar 2022 nun ändern.  


Keine Gebührenerhöhung zu erwarten


Für die Gemeinde Elbtal entstehen keine zusätzlichen Einnahmen, da die Kosten zur Beseitigung des anfallenden Abwassers lediglich in Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Hier ist nach wie vor das im kommunalen Abgabengesetz verankerte Kostendeckungsprinzip anzuwenden. Die Gemeinde darf nur Gebühren über jene Kosten erheben, die für die Abwasserbeseitigung anfallen. So wird der Gebührenanteil für das Schmutzwasser (häusliche Abwässer) beispielsweise sinken und durch eine Niederschlagswassergebühr ergänzt. Zu deren Berechnung ist die Ermittlung sämtlicher befestigter bzw. versiegelter Flächen im Gemeindegebiet erforderlich, von denen anfallendes Niederschlagswasser in den gemeindeeigenen Kanal gelangen könnte. 
Um die Kosten für diese Ermittlung im Rahmen zu halten, hat die Gemeindevertretung sich für das System der „Grundstücksabflussbeiwerte“ entschieden. Hierbei werden für Grundstücke mit ähnlichen Bebauungsstrukturen und Befestigungsgraden Kategorien (Stufen) mit entsprechenden Grundstücksabflussbeiwerten gebildet (Grad der Versiegelung zur Grundstücksgröße).
Mithilfe von Luftbildern werden diese Flächen grundstücksscharf ermittelt. Für die Einordnung in die entsprechende Stufe bedarf es einer qualifizierten Schätzung der befestigten Flächen jeden Grundstücks, um herauszufinden, wie viel Prozent des jeweiligen Grundstücks versiegelt sind. Dabei wird unterstellt, dass Dach- und Gebäudeflächen das anfallende Niederschlagswasser zu 100 Prozent in den Kanal einleiten, andere versiegelte Flächen zu 75 Prozent. 


Bitte um Mitarbeit der Grundstückseigentümer


Da dies lediglich eine qualifizierte Schätzung ist und die realen Verhältnisse auf dem Grundstück hiervon abweichen können, werden am 12. März 2021 allen Grundstückseigentümern Fragebögen mit den ermittelten Flächendaten zugesandt. 
Bürgermeister Joachim Lehnert appelliert an die betroffenen Bürger, die Eintragungen im Fragebogen genau zu kontrollieren und diese bei Bedarf zu ergänzen. Denn auch die Wasserdurchlässigkeit der Bodenbeläge oder die Nutzung einer Zisterne könnten sich auf die Gebühr auswirken. Für unbefestigte Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, bzw. Grünflächen, deren Abwasser in geeigneter Weise auf dem Grundstück versickert, wird z. B. keine Gebühr erhoben. Zudem wird eine Ermäßigung bei der Nutzung von Zisternen gewährt. Genauere Erläuterungen befinden sich im Fragebogen, der bis 09. April ausgefüllt werden muss. Kommt ein Fragebogen bis dahin nicht zurück, werden die geschätzten Werte aus der Gebührenberechnung herangezogen.


Service beim Ausfüllen der Fragebögen


„In Bürgersprechstunden, deren Termine dem Fragebogen zu entnehmen sind, bieten Mitarbeiter unseres beauftragten Pohlheimer Fachbüros Kommunal-Consult Becker AG, u. a. Hilfestellungen beim Ausfüllen der Fragebögen an. Die Sprechstunden können nach den derzeit gültigen Sicherheitsstandards in verschiedenen DGHs durchgeführt werden. Zusätzlich wird eine Hotline für auftretende Fragen eingerichtet, deren Telefonnummer auch auf dem Fragenbogen zu finden ist“, informiert Lehnert weiter. 
Wie hoch der Gebührensatz je Quadratmeter versiegelter Fläche sein wird, kann erst berechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Gemeindegebiet vorliegen. Die Gemeindevertretung wird auf Basis der Projektergebnisse die neuen Gebührensätze noch in diesem Jahr beschließen, so dass mit dem neuen Gebührenbescheid für jedes Grundstück die Niederschlagswassergebühr und die Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden kann.
Die Corona-Pandemie beeinflusst momentan auch die Informationswege zu den Bürgerinnen und Bürgern. „Eigentlich sollte das neue Verfahren im Rahmen von Info-Veranstaltungen in den jeweiligen Ortsteilen erläutern werden. Da dies wegen der Einschränkungen der Corona-Pandemie jetzt nicht möglich ist, haben wir einen anderen Weg gewählt, um den vorgegebenen Zeitplan einzuhalten“, erklärt der Bürgermeister die Vorgehensweise.
Als Alternative ist die Veröffentlichung einer Video-Präsentation auf einer Internetseite geplant.
Diese kann ab 25.02.2021 unter www.elbtal.abwassersplitting.de abgerufen werden.