Der Gemeindevorstand stellt die Fertigstellung der Erschließungsanlage „grundhafte Erneuerung der „Dorchheimer Straße“, Elbtal, Ortsteil Heuchelheim, gemäß § 5 Absatz 1 der Satzung der Gemeinde Elbtal über den Straßenbeitrag vom 05.11.2001 zum 05.12.2017 fest.
Die Baumaßnahme „grundhafte Erneuerung der „Dorchheimer Straße“, Elbtal, Ortsteil Heuchelheim, betrifft die „Dorchheimer Straße“, Elbtal, Ortsteil Heuchelheim, bestehend aus dem Flurstück
Gemarkung Heuchelheim, Flur 1, Flurstück 29/1,
von der Einmündung „L 3046“ bis zur Einmündung „Ringstraße“,
Elbtal, Ortsteil Heuchelheim.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Elbtal, den 06. Februar 2018 | Der Gemeindevorstand Elbtal gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister |