Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung Rattenbekämpfung

Elbtal, den Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat die Firma Karl-Heinz Thoma, Schäd­lings­bekämpfungsmeister, Rübsanger Straße 25b, 65551 Limburg/Lahn, mit der all­jährlichen Rattenbekämpfungsaktion in allen Ortstei­len der Gemeinde Elbtal beauf­tragt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal hat die Firma Karl-Heinz Thoma, Schädlingsbekämpfungsmeister, Rübsanger Straße 25b, 65551 Limburg/Lahn, mit der alljährlichen Rattenbekämpfungsaktion in allen Ortsteilen der Gemeinde Elbtal beauftragt. Die Bekämpfungsmaßnahmen erstrecken sich auf die gesamte Kanalisation, die gesamten Wasserläufe und die Endläufe der Kanalisation. Die Rattenbekämpfungsaktion wird in der Zeit vom 15.05.2017 bis zum 19.05.2017 durchgeführt.

Es wird gebeten, in der Auslegezeit Kinder und Haustiere so zu beaufsich- tigen, dass sie mit den ausgelegten Mitteln nicht in Berührung kommen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, Küchenabfälle bzw. Essensreste nicht in die Toilettenanlage zu schütten, sondern diese in die entsprechenden Müllgefäße zu geben.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 1 der Verordnung über die Bekämp- fung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18. Mai 1971, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen I S. 111) die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirt- schaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlosse- ner Ortschaften verpflichtet sind, wenn Rattenbefall festgestellt wird, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und für die Rattenbe- kämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu sorgen. Ein durch- greifender Erfolg dieser Rattenbekämpfungsaktion ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn sich möglichst viele Haus- und Grundstückseigentü- mer oder Nutzungsberechtigte an dieser Aktion beteiligen. Die Fa. Karl- Heinz Thoma, Tel.: 06431 4794432, Mobil: 0177 7432884, ist gerne bereit auf Antrag die Bekämpfungsmittel auch auf Privatgrundstücken auszule- gen. Die Kosten hierfür sind bei den Auslegungen des Bekämpfungsmittels von den Haus- und Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten direkt an die Fa. Thoma zu entrichten.

Elbtal, den 26. April 2017 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lehnert, Bürgermeister