Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Elbgrund
Bebauungsplan „Talstraße“, 2. Änderung
hier: Inkrafttreten
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.08.2019 den Bebauungsplan Talstraße, 2. Änderung im Ortsteil Elbgrund als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Kraft. Der Bebauungsplan „Talstraße“, 2. Änderung kann einschließlich zugehöriger Begründung im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften in unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprü-chen wird hingewiesen.
Elbtal, den 24. September 2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Talstraße“: