Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Elbtal, Ortsteil Elbgrund, Gemarkung Waldmannshausen

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark an der Oberwesterwaldbahn“ Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) – Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes

Die von der Gemeindevertretung Elbtal in ihrer Sitzung am 18. Juni 2019 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark an der Oberwesterwaldbahn“, Elbtal, Ortsteil Elbgrund, Gemarkung Waldmannshausen, wurde dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 13.09.2019 mit, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes und das Aufstellungsverfahren geprüft wurden. Aufgrund des § 6 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird in der Gemeindeverwaltung Elbtal (Rathaus), Zimmer 4, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, während der üblichen Dienststunden

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Elbtal, den 17. September 2019

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister