Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Stellenausschreibung für die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Elbtal

In der Gemeinde Elbtal, Landkreis Limburg-Weilburg, ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

In der Gemeinde Elbtal, Landkreis Limburg-Weilburg, ist die Stelle des

hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)


im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Gemeinde Elbtal hat derzeit 2.443 Einwohner/innen und umfasst 4 Ortsteile.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 01. November 2020 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Elbtal für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 15. November 2020 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.

Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 05. Februar 2021.

Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamten-Aufwands¬entschädigungsgesetzes gewährt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 und § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, dem 24. August 2020 bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich bzw. diese können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit jedoch so frühzeitig vor Montag, dem 24. August 2020 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

CDU 6 Sitze, SPD 4 Sitze, Bürgerliste Elbtal (BLE) 5 Sitze,

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbunden mit dieser Stellenausschreibung wurde am Mittwoch, dem 10. Juni 2020 unter den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Elbtal in der "Nassauischen Neuen Presse" öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Homepage der Gemeinde Elbtal - www.gemeinde-elbtal.de - eingesehen und unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.

65627 Elbtal, den 17.06.2020

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal 

gez.: Krämer, Hauptamtsleiter