Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Abweichungssatzung "Zufahrt DuVaTex"

Abweichungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ESB) der Gemeinde Elbtal vom 18.11.1991

 

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemein­devertretung der Gemeinde Elbtal, Landkreis Limburg-Weilburg, in der Sitzung am 16.12.2022 folgende

Abweichungssatzung

beschlossen:

§ 1

Merkmale der endgültigen Herstellung

 

Gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Elbtal über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird für die nachfolgende Erschließungsanlage, abweichend der Merkmale der endgültigen Herstellung, Folgendes bestimmt:

Die Erschließungsanlage der „Stichweg Siegener Straße“ (Zufahrt DuVa Tex), Gemarkung Dorchheim, Flur 12, Flurstück 86/3, gilt auch ohne Gehwege als endgültig hergestellt.

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Abweichungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Elbtal, den 19.12.2022                          DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL

                                                                     gez.: Joachim Lehnert, Bürgermeister