Gemäß der geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ (VSG 4.7) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Friedhofsbesucher sowie der dort tätigen Personen und soll insbesondere die Sicherheit von Kindern und älteren Menschen gewährleisten.
Die diesjährige Überprüfung findet am Montag, dem 13. Oktober 2025, durch ein Fachunternehmen statt. Die Prüfung wird nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt. Hierbei wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mir einer Druckkraft von 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß befestigter Grabstein darf bei dieser Prüfung weder schwanken noch umfallen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prüfung nicht durch manuelles Rütteln erfolgt. Grabmale, die den Anforderungen nicht genügen, werden mit einem Warnaufkleber versehen. Besteht akute Gefahr für Leib und Leben, erfolgt eine zusätzliche Kennzeichnung und gegebenenfalls das Umlegen des Grabmals.
Die Nutzungsberechtigten werden, sofern bekannt, schriftlich aufgefordert, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist ein entsprechender Nachweis über die ordnungsgemäße Instandsetzung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden, die durch das Umfallen eines Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen, vollumfänglich haften.
Die Überprüfungen finden zu folgenden Zeiten statt. Zeitliche Verschiebungen von bis zu 30 Minuten sind möglich:
Friedhof | Beginn der Prüfung |
|---|---|
Heuchelheim | 14:00 Uhr |
Hangenmeilingen | 14:15 Uhr |
Dorchheim | 14:30 Uhr |
Elbgrund | 14:45 Uhr |