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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untere Gadelheimer Mühle“, Elbtal-Dorchheim

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in Ihrer Sitzung am 08.10.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Gadelheimer Mühle“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Beiträgen wurde ebenso zugestimmt. 

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal in Kraft.

 

Nachfolgend sind die Planunterlagen zu o.g. Bebauungsplans beigefügt:

Amtliche Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB, Inkraftreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Plankarte)