Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in Ihrer Sitzung am 08.10.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere Gadelheimer Mühle“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Beiträgen wurde ebenso zugestimmt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Elbtal in Kraft.
Nachfolgend sind die Planunterlagen zu o.g. Bebauungsplans beigefügt:
Amtliche Bekanntmachung gem. §10 (3) BauGB, Inkraftreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Plankarte)