Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Heidenhäuschen“, Ortsteil Hangenmeilingen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Plankarte, die textlichen Festsetzungen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Nachfolgend sind die Planunterlagen zu o.g. Bebauungsplans beigefügt:
Amtliche Bekanntmachung gemäß §10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)