Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Grabsteinprüfung

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich ver-pflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens ein-mal jährlich zu überprüfen. Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine nicht standsicher errichtet worden sind, etwa weil die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel man-gelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Stand-festigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verlorengeht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. 

Am Dienstag, dem 29. September 2020, werden die Grabmale wieder durch ein Fachunter-nehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhü-tungsvorschrift 4.7 § 7 der Gartenbau-BG, Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mir einer Druckkraft von 300 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet (und umgelegt). Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. 

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Die Überprüfungen sollen zu folgenden Zeiten stattfinden, Zeitverschiebungen von bis zu 30 Minuten können möglich sein:

Friedhof Heuchelheim  ab 08.00 Uhr        Friedhof Hangenmeilingen     ab 08.15 Uhr

Friedhof Dorchheim      ab 08.35 Uhr        Friedhof Elbgrund                  ab 09.00 Uhr


Elbtal, den 15. September 2020                Der Gemeindevorstand Elbtal
                                                                   gez.: Lehnert, Bürgermeister