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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

1. Änderung Kindergartenssatzung

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S.698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S.142 zuletzt geändert am 16.02.2023 GVBl. S.90, 93 und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S.134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S.2022, neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2022 BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 13. Dezember 2024 die folgende 

 

1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte

der Gemeinde Elbtal

beschlossen:

§ 1

§ 8 (Elternversammlung und Elternbeirat) wird wie folgt geändert: 

 

„Für Elternversammlung und Elternbeirat gilt nach § 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) die Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätte der Gemeinde Elbtal (Elternbeiratssatzung).“

 

§ 2

 

§ 9 (Versicherung) wird wie folgt geändert: 

„Gegen Unfälle in der Kindertagesstätte sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.“


§ 3

 

§ 13 (Betreuungsgebühren) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

 

„Sollte ein Kind verspätet nach der vereinbarten Betreuungszeit gemäß § 13 Absatz 1 und 2 abgeholt werden, so ist ab der 3. verspäteten Abholung innerhalb eines Kita-Jahres eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro für jede verspätete Abholung zu zahlen.“

§ 4

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: 

 

„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“ 

 

 

 

Elbtal, den 13. Dezember 2024                                     Der Gemeindevorstand Elbtal

 

                                                                                        gez. Thomas Fröhlich, Bürgermeister