Gemäß § 56, Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) habe ich die Mitglieder der neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal zur konstituierenden Sitzung für
Donnerstag, den 16. April 2026, 19.00 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Hangenmeilingen, Hauptstraße 11, Elbtal, Ortsteil Hangenmeilingen, eingeladen.
TAGESORDNUNG
- Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
- Feststellung des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Wahl der zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung
- Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
- Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung sowie über Einsprüche nach § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)
- Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren
- Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
- Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten
- Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Benennung eines Vertreters und eines Stellvertreters für die der ekom21 - KGRZ Hessen
Elbtal, den 08. April 2026 gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister