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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Bundestagswahl: Wichtige Information für Briefwähler

Bei beantragter Briefwahl gibt die Gemeindeverwaltung - wie gesetzlich vorgeschrieben – die Wahlunterlagen als amtlich gekennzeichnete Briefe ordnungsgemäß in den Versand. In Einzelfällen kam es hierbei in der Folge vor, dass Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Sollten auch Sie trotz Beantragung Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich gerne kurzfristig unter der Rufnummer 06436 9446-0 an die Gemeindeverwaltung, damit eine rechtzeitige Teilnahme an der Bundestagswahl gewährleistet werden kann. 

Verloren gegangene Wahlscheine werden für ungültig erklärt.