Allgemeines
Die Gemeinde Elbtal beabsichtigt, künftig ein externes Trauzimmer zu widmen.
An der Ausschreibung entsprechender Räumlichkeiten können natürliche Personen sowie juristische Personen mit Geschäftssitz in der Gemeinde Elbtal teilnehmen.
Die Räumlichkeiten müssen auf dem Gebiet der Gemeinde Elbtal liegen.
A. Vertragsregelungen
Der zwischen der Gemeinde und dem Anbieter zu schließende Vertrag enthält sämtliche Absprachen zwischen den Parteien.
Dazu gehört insbesondere das Zeitfenster für zu vergebende Trauungen.
Die Gemeinde übernimmt vor der schriftlichen Terminbestätigung, die nach Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgt, keine Gewähr für die Durchführung der Trauung. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Brautpaar in Bezug auf den Trauort und die -räumlichkeiten begründen vor der schriftlichen Terminbestätigung durch das Standesamt keine Verpflichtungen seitens der Gemeinde, dass die Trauung durchgeführt werden kann.
Mündliche Nebenabsprachen und Zusicherungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Machen Parteien von Rechten aus diesen Verträgen keinen Gebrauch, bedeutet dies keinen Verzicht für die Zukunft.
Der Betreiber stellt die Gemeinde von Schadenersatzansprüchen, vertraglich und gesetzlichen Ansprüchen Dritter, die aus dem Vertragsverhältnis oder aufgrund etwaiger Unwirksamkeiten entstehen, frei.
Die Gemeinde hat das Recht, aus begründetem Anlass die Widmung der Räumlichkeiten jederzeit aufzuheben.
Die Widmung erlischt bei einem Eigentümer- oder Betreiberwechsel. Bereits zugesagte Eheschließungstermine sind wahrzunehmen und deren Durchführung sicherzustellen.
B. Vertragsdauer
Die Widmung des externen Trauzimmers ist auf zwei Jahre ab Vertragsbeginn befristet. Danach erfolgt eine erneute Ausschreibung.
C. Allgemeine Anforderungen
In der Ausschreibung werden Anforderungen gestellt, die erfüllt werden müssen. Sollte ein Angebot diese Anforderungen nicht berücksichtigen, so ist es im Weiteren auszuschließen. Die nachstehenden Anforderungen sind zwingend einzuhalten. Sofern es hier zu einem wesentlichen Verstoß kommt, ist die Gemeindeverwaltung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Die Eheschließung muss in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die der Standesbeamtin/dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden können. Dazu gehört, dass die Aufgabenwahrnehmung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten in dem Raum gewährleistet ist. Die Sicherheit der Unterlagen und die datenschutzrechtlichen Angelegenheiten dürfen nicht gefährdet werden. Es muss die ordnungsgemäße Beurkundung der Eheschließung sichergestellt sein.
Das gesonderte Trauzimmer muss nach Art, Größe und Ausstattung der Bedeutung der Eheschließung entsprechen.
Ein barrierefreier Zugang muss sichergestellt sein.
Es muss gewährleistet sein, dass der Trauungsraum gegenüber den anderen Räumlichkeiten der Einrichtung dauerhaft und baulich getrennt ist, so dass der störungsfreie Ablauf des Trauungsaktes gesichert ist.
Das Trauzimmer muss als geschlossene Gesellschaft kenntlich gemacht werden können.
Es muss gewährleistet sein, dass während der Trauung die Standesbeamtin/der Standesbeamte im Trauzimmer das Hausrecht besitzt und ausüben kann.
Es muss sichergestellt sein, dass jedem Brautpaar unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen- die Eheschließung in dem Trauzimmer möglich ist.
Bei gewerblichen Anbietern mit Gastronomie muss eine Eheschließung auch ohne anschließende Hochzeitsfeier in deren Lokalität möglich sein. Eine ggf. anschließende Hochzeitsfeier muss in einem anderen Raum als dem Trauungsraum stattfinden. Komplettangebote oder Vergünstigungen bei Durchführung von Trauung und Hochzeitsfeier im gleichen Gebäude bzw. in der gleichen Einrichtung sind nicht zulässig.
Der gewerbliche Anbieter hat die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes ungeachtet des Schwellenwertes zu versichern (sowie das Vorhandensein eines behördlich genehmigten Hygienekonzeptes).
Der Standesbeamtin/dem Standesbeamten ist eine Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. - Lärmbelästigung und Störungen, auch durch Bedienungspersonal, müssen ausgeschlossen sein.
Das Herrichten der Räumlichkeiten und das anschließende Reinigen obliegt dem Betreiber.
Eheschließungen an Orten und unter Begleitumständen, die den Trauungsakt der Fragwürdigkeit aussetzen oder der Lächerlichkeit preisgeben (wie z.B. Sauna, Disco, Casino, Festzelt, Fastfood Restaurant) sind stets ausgeschlossen.
E. Zuschlagskriterien
Die Wahl des Angebotes für den Zuschlag erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Bei der Auslotung des besten Gebotes erfolgt die Bewertung nach folgenden Kriterien mit entsprechender Wertigkeit:
Die Örtlichkeit soll für die Stadt prägend sein oder zumindest eine imagefördernde Wirkung zugunsten der Stadt entfalten.
Die Örtlichkeit sollte ein für eine Eheschließung einladendes und angemessenes Ambiente sorgen.
Es muss eine angemessene Anzahl von min. 30 Sitzplätzen vorhanden sein.
Es besteht die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe des Trauraumes die Eheschließung im Freien durchzuführen. Dazu ist erforderlich und sicherzustellen, dass die Eheschließung nicht von Außenstehenden verfolgt werden kann und die würdige Form sowie der störungsfreie Ablauf der Trauung gewährleistet sind.
Bei ungünstiger Witterung ist die Nutzung des Trauzimmers zu gewährleisten.
Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein und genutzt werden können.
Der Eheschließungsort ist gut erreichbar.
Es stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Sonstiges:
Die Bewerbung erfolgt mit mindestens drei aussagefähigen Fotos (300 dpi) vom Trauraum und zusätzlich der Umgebung/des Außengeländes.
Vor der Entscheidung findet eine Ortsbesichtigung statt.
Eine verantwortliche Person muss benannt werden und vor sowie während der Trauungen zur Verfügung stehen.
Die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer) müssen hinterlegt sein.
Es können mehrere Eheschließungen am gleichen Tag hintereinander erfolgen, der Zeitrahmen für eine Eheschließung beträgt bis zu 30 Minuten.
F. Durchführung/ Verfahren
Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 15.01.2025 in einem verschlossenen Umschlag zu richten an:
Gemeinde Elbtal
Standesamt
Rathausstr. 1
65627 Elbtal
Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe „Bewerbung Trauzimmer“ zu versehen. Als Ansprechpartner für Rückfragen stehen Ihnen im Standesamt Frau Reitz (06436/ 9446-15) oder Herr Krämer (06436/ 9446-13) zur Verfügung.