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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken einer Ersatzperson

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Johannes Schardt

hat mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Elbtal niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Herr Joachim Schneider

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.


Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekannt¬machung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberech¬tigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unter¬stützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder¬schrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.


Elbtal, den 22. September 2026            Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal

                                                                gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister