Die am 22. April 2021 berufene Nachrückerin der Bürgerliste Elbtal (BLE) in die Gemeindevertretung
Frau Dr. Sonja Leischner
hat mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Elbtal niedergelegt.
Die folgenden noch nicht berufenen Bewerber haben in der Reihenfolge auf die Annahme des Mandates verzichtet:
Herr Jürgen Doll
Herr Joachim Hellwig
Herr Georg Wittayer.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Elbtal (BLE)
Herr Stefan Nestler
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.
Elbtal, den 11. Februar 2025 Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal
gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister