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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Ausscheiden eines Mitglieds aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken einer Ersatzperson

Die am 22. April 2021 berufene Nachrückerin der Bürgerliste Elbtal (BLE) in die Gemeindevertretung

Frau Dr. Sonja Leischner

hat mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Gemein­devertreterin der Gemeinde Elbtal niedergelegt.

Die folgenden noch nicht berufenen Bewerber haben in der Reihenfolge auf die Annahme des Mandates verzichtet:

 

Herr Jürgen Doll

 

Herr Joachim Hellwig

 

Herr Georg Wittayer.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Elbtal (BLE)

 

Herr Stefan Nestler

 

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt. 

 

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.

 

Elbtal, den 11. Februar 2025                        Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal
                                                                                   gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister