Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber
Herr Thomas Fröhlich
hat aufgrund seiner am 09. Juni 2024 erfolgten Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber
Herr Ricardo Rittweger
hat auf die Annahme seines Mandates verzichtet.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber
Herr Holger Heftrich
hat ebenfalls auf die Annahme seines Mandates verzichtet.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber
Herr Franz Horn
hat auch auf die Annahme seines Mandates verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herr Michael Stahl
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.
Elbtal, den 02. Juli 2024 Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Elbtal
gez.: Joachim Bäcker, 1. Beigeordneter