Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 G des Gesetzes vom 01.April 2025 (GVBl. Nr. 24) in Verbindung mit den §§ 1 bis 5a und 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBI. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 02. Oktober 2025 folgende
Aufhebungssatzung
zur
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS)
vom 02. Juli 2020
beschlossen.
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge der Gemeinde Elbtal vom 02. Juli 2020 wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 aufgehoben. Gleichzeitig bleibt auch die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Elbtal vom 05. November 2001 weiterhin außer Kraft.
Artikel 2
Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge der Gemeinde Elbtal tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“
Elbtal, den 06. Oktober 2025 Der Gemeindevorstand Elbtal
Thomas Fröhlich, Bürgermeister