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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 15. März 2026 in der Gemeinde Elbtal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 16. April 2026 gemäß § 26 Nr. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal vom 15. März 2026 für gültig erklärt, da keiner der unter § 26 Nr. 1 bis 3 KWG genannten Fälle vorliegt und keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen sind.

 

Elbtal, den 17. April 2026                                         Der Gemeindewahlleiter Elbtal

                                                                                   gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister