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Amtliche Bekanntmachungen & Aktuelles

Amtliche Bekanntmachung über das Ausscheiden von Mitgliedern aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal und Nachrücken von Ersatzpersonen

 

Ausscheiden von Mitgliedern aus der Gemeindevertretung 

der Gemeinde Elbtal

und Nachrücken von Ersatzpersonen

 

1. Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Rainer Wagner, 

hat aufgrund seiner am 16. April 2026 erfolgten Wahl zum Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)

Frau Nathalie Jung,

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt. 

 

2. Der aufgrund des Wahlvorschlages der Bürgerliste Elbtal (BLE) am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber

Herr Joachim Bäcker,

hat aufgrund seiner am 16. April 2026 erfolgten Wahl zum I. Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Elbtal (BLE) 

Herr Christopher Schenk

in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.

 

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.

 

 

Elbtal, den 21. April 2026                                                 Der Gemeindewahlleiter

                                                                                          der Gemeinde Elbtal                                                                                                     

                                                                                          gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister