Ausscheiden von Mitgliedern aus der Gemeindevertretung
der Gemeinde Elbtal
und Nachrücken von Ersatzpersonen
1. Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber
Herr Rainer Wagner,
hat aufgrund seiner am 16. April 2026 erfolgten Wahl zum Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Frau Nathalie Jung,
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
2. Der aufgrund des Wahlvorschlages der Bürgerliste Elbtal (BLE) am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal gewählte Bewerber
Herr Joachim Bäcker,
hat aufgrund seiner am 16. April 2026 erfolgten Wahl zum I. Beigeordneten der Gemeinde Elbtal gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Elbtal (BLE)
Herr Christopher Schenk
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 - 27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Elbtal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, einzulegen.
Elbtal, den 21. April 2026 Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Elbtal
gez.: Thomas Fröhlich, Bürgermeister