Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und § 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 11 G des Gesetzes vom 03.03.2025 (GVBI. Nr. 16) in Verbindung mit §§ 11, 12 II des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl S. 26) zuletzt geändert durch Artikel 7 G des Gesetzes vom 30.09.2021 (GVBl I S. 602) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal in ihrer Sitzung am 03.04.2025 folgende
1. Änderung der Satzung zur Gewährung einer Ehrenamtsprämie für die Mitglieder der Einsatzabteilung in der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elbtal (Prämiensatzung der Feuerwehr)
§ 1
§ 3 Höhe der individuellen Ehrenamtsprämie vom 19. September 2018 wird wie folgt geändert:
(3) Die Höhe der individuell erreichten Punktzahl eines aktiven Feuerwehrangehörigen ermittelt der/die Gemeindebrandinspektor/in für den Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 30. November eines jeden Jahres durch die Auswertung der jeweiligen Teilnehmerlisten.
(4) Die Wertigkeit eines Prämienpunktes, der für alle zu berücksichtigenden aktiven Feuerwehrangehörigen einheitlich im jeweiligen Haushaltsjahr anzuwenden ist, beträgt grundsätzlich 5,00 Euro.
§ 2
Diese 1. Änderung der Satzung zur Gewährung einer Ehrenamtsprämie für die Mitglieder der Einsatzabteilung in der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elbtal (Prämiensatzung der Feuerwehr) tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“
Elbtal, den 04. April 2025 Der Gemeindevorstand Elbtal
Thomas Fröhlich, Bürgermeister