Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Elbtal ist bemüht, ihre Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gemeinde-elbtal.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Elbtal
Rathausstraße 1
65627 Elbtal
Tel.: 06436 9446-0
Fax: 06436 9446-29
E-Mail: info(at)elbtal.eu
www.gemeinde-elbtal.de/rathaus/kontaktformular
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Kontraste
Der Kontrast von Textfarbe zu Hintergrundfarbe sollte ein Verhältnis von wenigsten 4,5:1 aufweisen. Dieser Kontrastwert wir in manchen Bereichen der Website nicht immer erreicht.
Evaluationsmethode
Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bikfueralle.de/selbst-testen.html) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.09.2024 überprüft.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.09.2024 erstellt.