Inhalt:
Trinkwasser
Die Gebühren für Trinkwasser in der Gemeinde Elbtal betragen:
ab 01.12.2010 pro cbm 2,10 Euro
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Elbtal:
Unser Trinkwasser ist das wichtigste und bestuntersuchte Lebensmittel. Es muss frei sein von Krankheitserregern, genusstauglich und rein. Diese Erfordernisse gelten als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Das Trinkwasser der Gemeinde Elbtal wird regelmäßig durch das Institut Fresenius untersucht, was eine einwandfreie Trinkwasserqualität garantiert.
Letztmalige Untersuchung am 01. Februar 2012
Nachfolgend aufgeführte Stellen der Trinkwasserversorgung in Elbtal wurden durch das Institut Fresenius beprobt:
Leitungswasser der Ortsnetze im Gemeindegebiet Elbtal
Mikrobiologische Untersuchung zur Trinkwasserverordnung (TrinkWV 2001) und Richtlinie 80/778 EWG mit Enterokokken und Clostridium perfringens
Wasser in den Hochbehältern
Hauptuntersuchung zur Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) vom 19. Mai 1991
Ergebnis der Untersuchung vom 01. Februar 2012:
Die untersuchten Parameter entsprechen in den Ortsteilen Dorchheim, Elbgrund und Hangenmeilingen den gestellten Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Im Ortsteil Heuchelheim (Tiefzone) ist das Trinkwasser mit koloniebildenden Einheiten belastet. Es wird empfohlen, das Trinkwasser nur im abgekochten Zustand zu verwenden. Die Aufhebung dieser Einschränkung wird wieder bekannt gegeben.
Hinweis: Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z. B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen der Rohwasserqualität oder durch Reaktion in den Versorgungsleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen werden. Bis zu Ihrem Wasseranschluss (Hauptabsperrvorrichtung) garantieren wir als Wasserversorger für die Qualität des Trinkwassers. Die Hausinstallation und der Erhalt der Trinkwasserqualität im Gebäude fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hauseigentümers. Für die Werkstoffauswahl der Hausinstallation muss der Rat eines Fachinstallateurs eingeholt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elbtal haben jederzeit die Möglichkeit, während der Sprechzeiten die Untersuchungsergebnisse einzusehen.
Zisternen: Für die Nutzung von Zisternen und Brauchwasseranlagen besteht laut Trinkwasserverordnung eine Anzeigepflicht bei dem Gesundheitsamt des Landkreises Limburg-Weilburg.
Für die Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch den Betrieb einer Zisterne haftet der Betreiber.