Inhalt:
Schöffenwahl 2008 für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2008 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 beschlossen.
Diese Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 (3) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit ab
Montag, dem 23. Juni 2008,
für die Dauer einer Woche, während den allgemeinen Sprechzeiten, zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Elbtal, Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, Zimmer 4, öffentlich aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass die in der Vorschlagsliste genannten Personen nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Elbtal, den 17. Juni 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister