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Satzung über die Richtlinien der Gemeinde Elbtal zur Auszeichnung besonderer Leistungen auf sportlichen, kulturellen oder sonstigen Gebieten

§ 1 Ehrungen

(1) Personen, die ihren Wohnsitz in Elbtal haben oder einem Elbtaler Verein angehören, werden für die Erringung von Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften oder sonstigen hervorragenden Leistungen auf sportlichen, kulturellen oder sonstigen Gebieten ausgezeichnet.

(2)  Im einzelnen werden folgende Leistungen geehrt:
a) Sieger bei Bezirksmeisterschaften
b) Erster bis dritter Sieger bei Landesmeisterschaften
c) Erster bis sechster Sieger bei Deutschen Meisterschaften
d) Alle Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften, sowie Olympiateilnehmer
ohne Rücksicht auf die Platzierung
e) Sonstige hervorragende Leistungen auf sportlichen, kulturellen oder sonstigen Gebieten, die mindestens der Leistung nach Buchstaben a – d gleichzusetzen sind.

(3) Wer sich in einem Zeitraum von mehr als 25 Jahren in erheblichem Maße, in hervorragender Weise, ehrenamtlich auf sportlichem, kulturellem oder sonstigem Gebiet betätigt hat, erhält eine Ehrung nach § 2. Die Ehrung nach dieser Satzung kann nur nach einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren erneut vorgenommen werden.


§ 2 Urkunden

(1) Die Gestaltung der Urkunden obliegt dem Gemeindevorstand.

(2) Über die Ausgabe der Urkunden sind Listen zu führen.


§ 3 Zuständigkeit

Über die Verleihung der Urkunde entscheidet auf Vorschlag des Vorstands der zuständige
Ausschuss.


§ 4 Termine der Ehrungen

Die Ehrungen finden alle zwei Jahre statt, und zwar im 1. Quartal des jeweiligen Jahres im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal, erstmals im Jahre 2009.


§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung tritt ab dem 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die bisherige
Satzung vom 27.11.1987 außer Kraft.


Elbtal, den 28.12.2007                                 DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
                                                                  gez.: Lenz, Bürgermeister