Inhalt:
Melderegisterauskunft nach § 35 Abs. 1 Hessisches Meldegesetz (HMG)
§ 35 Abs. 1 Satz 1 HMG sieht vor, dass die Meldebehörden Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags- und Kommunalwahlen sowie mit Ausländerbeiratswahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 34 Abs. 1 Satz 1 HMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen dürfen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Bei den in § 34 Abs. 1 Satz 1 HMG genannten Daten handelt es sich um Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktor-Grad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner (einfache Melderegisterauskunft).
§ 35 Abs. 5 HMG gewährt den Betroffenen das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Auf die Möglichkeit eines Widerspruches ist bei einer Anmeldung im Sinne des Melderechtes und - sofern der Wahltag bereits bestimmt wurde- acht Monate vor einer Wahl durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
- Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Januar 2009
Der Hessische Landtag hat am 19.11.2008 nach Artikel 80 der Hessischen Verfassung seine Selbstauflösung beschlossen. Dies hat zur Folge, dass Neuwahlen stattfinden. Der 18. Januar 2009 wurde zum Wahltag bestimmt. Bei einer vorgezogenen Wahl verschiebt sich der Zeitpunkt für die öffentliche Bekanntmachung und reduziert sich der Zeitraum für einen möglichen Widerspruch. Für die Geltendmachung des Widerspruchsrechtes wird daher eine Frist von 1 Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung eingeräumt.
- Europawahl 2009
Die Wahl zum Europäischen Parlamente wird in der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich im Juni 2009 stattfinden. Die endgültige Bestimmung des Wahltags durch die Bundesregierung steht noch aus. Eine verbindliche Zeitvorgabe für die öffentliche Bekanntmachung besteht daher nicht, weshalb die Bekanntmachung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen kann.
- Bundestagswahl 2009
Die Wahl zum Deutschen Bundestag wird voraussichtlich im September 2009 stattfinden. Die endgültige Bestimmung des Wahltags steht noch aus. Eine verbindliche Zeitvorgabe für die öf-fentliche Bekanntmachung besteht daher nicht, weshalb die Bekanntmachung zum jetzigen Zeit-punkt erfolgen kann.
Widersprüche müssen bei dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal, Rathaus, Zimmer 1,
Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim,
eingelegt werden. Auskünfte aus dem Melderegister werden frühestens nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts auch grundsätzlich nach den vorgenannten Terminen erfolgen kann. In diesen Fällen ist aber nicht auszuschließen, dass den Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen bereits entsprechende Auskünfte erteilt wurden.
Elbtal, den 20. November 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister