Inhalt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I. S. 666, 669) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Elbtal am 13. Februar 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008
wird festgesetzt
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 3.542.045,00 EURO
in der Ausgabe auf 3.542.045,00 EURO
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.369.089,00 EURO
in der Ausgabe auf 1.369.089,00 EURO
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 400.000,00 EURO
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 230 v. H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
dem Gewerbekapital 260 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung am 13. Februar 2008 beschlossene Stellenplan.
Elbtal, den 13. Februar 2008 DER GEMEINDEVORSTAND ELBTAL
gez.: Lenz, Bürgermeister –
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Limburg-Weilburg vom 19. Dezember 2008 Aktenzeichen III.11-1.6-FIN-V-05.03-2007, erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008
hier: Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
I. Tenor
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Elbtal für das Haushaltsjahr 2008 wird wie folgt geändert:
1. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Vermögenshaushaltes wird in Höhe von max.
666.450,00 €uro
(in Worten: sechshundertsechsundsechzigtausendvierhundertfünfzig €uro)
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung genehmigt.
Hierin enthalten sind Kreditaufnahmen aus dem Hess. Investitionsfonds in Höhe von 0,00 €uro und Kreditanteile aus dem Sofortprogramm Abwasser des Landes Hessen in Höhe von 566.450,00 €uro
2. Die Genehmigung beinhaltet auch die Kreditermächtigung für die Aufnahme von Kredite vom Kreditmarkt in Höhe von max. 100.000 €uro. Bezüglich der Inanspruchnahme dieses Anteils der Kreditermächtigung wird die Genehmigung unter der Auflage der Einzelgenehmigung erteilt.
Im Auftrag
gez.: Dr. Orth
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit
vom 05. Januar 2009 bis einschließlich 13. Januar 2009
montags, mittwochs und donnerstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr – 16.00 Uhr,
dienstags: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.30 Uhr – 18.30 Uhr und
freitags: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr,
im Rathaus der Gemeinde Elbtal, Rathausstraße 1, Zimmer 4, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Elbtal, den 19. Dezember 2008 Der Gemeindevorstand Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister