Inhalt:
Flächennutzungsplanänderung für den Bereich "Im Weiber" im Ortsteil Dorchheim Genehmigung der Änderung des Flächenutzungsplans
hier: Bekanntmachung gem. § 6 (5) Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Verfügung vom 30.06.2008, Aktz.: III 32 – 61 d 04/01 – Elbtal – 1 – (11) hat das Regierungspräsidium Gießen die von der Gemeindevertretung am 16.06.2008 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbtal im Bereich Dorchheim - „Im Weiber“ genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Elbtal wird in diesem Bereich dahingehend geändert, dass anstelle einer „Fläche für die Landwirtschaft“, eine „Fläche für Wohnbebauung – Planung“ festgesetzt wird.
Die Lage des Änderungsbereiches ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elbtal (Bauamt), Rathausstraße 1, 65627 Elbtal, Ortsteil Dorchheim, zu jedermanns Einsicht vom Tage dieser Bekanntmachung an bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Es wird gemäß § 215 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 (1) BauGB 2007
· eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
unbeachtlich wird, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachen des Bauleitplans
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist
und
· nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges ebenfalls unbeachtlich werden, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
Elbtal, den 03. Juli 2008 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elbtal
gez.: Lenz, Bürgermeister